Garantieabwicklung nur durch autorisierte Händler
- Garantieleistungen dürfen ausschliesslich von autorisierten Briggs & Stratton Händlern durchgeführt werden.
- Nicht autorisierte Händler dürfen Garantiearbeiten nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Klaus-Häberlin AG durchführen.
- Für jeden einzelnen Garantiefall muss eine Autorisationsnummer beantragt werden.
- Nicht autorisierte Händler müssen Garantieersatzteile und/oder defekte Motoren immer mit einem vollständig ausgefüllten Garantieformular einsenden.